AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Veranstaltungstechnik

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Stage2go und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Stage2go in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter oder Kunde genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Stage2go sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Stage2go bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (E-Mail) Form.

2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

Stage2go verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von Stage2go. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Stage2go ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§ 4 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt Stage2go zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, Stage2go den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert Stage2go zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Stage2go hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Stage2go den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Stage2go nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Stage2go zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§ 6 Untervermietung/Weitergabe

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet! Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung unserer Seite, ist Stage2go berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.

§ 7 Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Stage2go die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Stage2go die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere

1. kann Stage2go die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.

2. kann Stage2go die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen Stage2go herzuleiten.

3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

Die Anschlüsse für Strom, Feuerlöscher und Notbeleuchtungen hat der Mieter zu stellen.

Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Arbeitszeit (Veranstaltungsbetreuung, Auf- und Abbau) den von Stage2go eingesetzten Mitarbeitern (auch freie Mitarbeiter) eine angemessene Verpflegung mit Essen und Trinken kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Nichteinhaltung werden 15,00€ netto pro Mitarbeiter und Tag in Rechnung gestellt.

§ 8 Schadensersatz

1. Der Haftungssausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Stage2go beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Stage2go ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten oder freien Mitarbeitern von Stage2go.

2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, bewegtes Licht, Digitalpulte, PA usw.) ohne Fachpersonal von Stage2go wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 9 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Stage2go auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt Stage2go die Versicherung gegen Berechnung der Kosten. (Werden auf dem Angebot extra ausgewiesen!)

§ 10 Preise / Zahlungen

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Stage2go behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

2. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 90 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 30% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

5. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 14 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 60% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

6. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 7 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

7. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann Stage2go ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Stage2go bleiben unberührt.

8. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 11 Fotos und Referenzen

Stage2go ist berechtigt, die Namen der Kunden für eigene Werbezwecke zu verwenden sowie eigene Fotos von Veranstaltungsorten ohne erkennbare Personen.

§ 12 Urheberrechtsschutz

Angebote, Konzepte und Entwürfe sind als geistiges Eigentum von Stage2go geschützt und dürfen nicht durch den Mieter ohne schriftliche Zustimmung von Stage2go an Dritte weiter gegeben werden. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu Angeboten, Rechnungen, Konzepten oder Entwürfen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Handelsware und gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Stage2go. Bei Zahlungsverzug oder anderem vertragswidrigen Verhalten des Kunden kann Stage2go vom Vertrag zurück treten und die Herausgabe verlangen. Stage2go ist dann zur Verwertung der Ware berechtigt. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

§ 14 Gewährleistung bei Verkauf

Offensichtliche Sachmängel der Ware sind mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für verborgene Sachmängel und alle weiteren Gewährleistungsansprüche beträgt die die Frist 1 Jahr. Für Gebrauchtware hingegen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Außerdem bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Kunde die Ware be- oder verarbeitet hat oder andere eigenmächtige Veränderungen an der Ware vorgenommen hat.

§ 15 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Stage2go und dem Mieter/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Preise von Stage2go verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.